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1 решить дело в чью-л. пользу
vf.trade. eine Sache zu Gunsten js entscheidenУниверсальный русско-немецкий словарь > решить дело в чью-л. пользу
См. также в других словарях:
entscheiden — (sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; urteilen; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); befinden; voten ( … Universal-Lexikon
Mangel der Sache — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel 2.1.1 … Deutsch Wikipedia
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… … Pierer's Universal-Lexikon
England [2] — England (Gesch.). I. Älteste Zeit bis zur Ankunft der Römer 55 v. Chr. Die ältesten Nachrichten über die Bewohner E s stammen von Pytheas (320–330 v. Chr.) her, dessen Landsleute, die Massilier, auf dem Landwege eine Handelsverbindung mit Ictis… … Pierer's Universal-Lexikon
Ungarn [2] — Ungarn (Gesch.). Daß jetzige U. wurde zur Römerzeit von den Pannoniern u. Daciern bewohnt, von denen jene in Nieder , diese in Ober U. saßen, zwischen ihnen die Jazygen. Beide Länder wurden seit der Zeit der ersten Kaiser von den Römern… … Pierer's Universal-Lexikon
Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel … Deutsch Wikipedia
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… … Pierer's Universal-Lexikon
für — zu Händen; z. Hd.; für jedes; je; pro; stattdessen; zugunsten; statt; statt dessen; sondern; an Stelle (von); anstatt; … Universal-Lexikon
Bundesstaaten des Deutschen Reichs — Deutsches Reich 1871–1918 … Deutsch Wikipedia